Zu Fragen der Prävention (Vorbeugung), der möglichen Früherkennung, der Diagnostik und möglichen Therapien von bösartigen gynäkologischen Erkrankungen beraten wir Sie gern. Leider werden die gesetzlichen Früherkennungsuntersuchungen von weniger als 50% aller Frauen wahrgenommen.

 

Gesetzliche Krebsvorsorge beinhaltet

  • ab 20.Lebensjahr:
    ein Mal jährlich, die Tastuntersuchung und Inspektion des Genitale, die Entnahme des Abstriches vom Muttermund und die Blutdruckmessung

  • ab 30.Lebensjahr:
    zusätzlich die Untersuchung der Brust

  • ab 50.Lebensjahr:
    zusätzlich eine rektale Untersuchung sowie ein Test auf okkultes (nicht sichtbares) Blut im Stuhl

  • ab 55.Lebensjahr:
    alle 2 Jahre Untersuchung auf okkultes Blut im Stuhl, wahlweise eine Darmspiegelung in 10 Jahren